Welche Gefahren drohen Wohnungskäufern im Center?
Eigentümergemeinschaft Obere Bürger 18/20 beschliesst, nichts gegen Falschangaben zu unternehmen.
Kaufinteressenten und Käufer allein gelassen.
Die Eigentümergemeinschaft hat auf ihrer Versammlung am 12.11.19 gegen den Tagsordnungspunkt gestimmt, dass der Verwalter gegen Falschangaben in Immobilienangeboten etwas unternehmen soll. Vielmehr sollen Käufer selber auf die Richtigkeit der Angaben im Kaufvertrag achten. Es stellt sich nur die Frage, woher Kaufinteressenten erfahren sollen, ob die Quadratmeterangaben richtig sind? Hierdurch kann Käufern erheblicher Schaden entstehen.

Besonders prekär an der Situation ist, dass die Eigentümergemeinschaft sich gegen die Personengruppe stellte, die Hinweise und Erläuterungen zu den Falschangaben machen wollte. Dieser wurde auf der Versammlung das Wort entzogen. Die Schlussfolgerung dessen kann nur sein, dass man nicht möchte, dass herauskommt, dass bereits mehrere Wohnungen mit falschen Angaben verkauft wurden. Dabei scheinen sich bereits die ersten Rückabwicklungsklagen anzubahnen.
Da Käufer bei Objekten in der Oberen Bürger 18/20 nicht mehr sicher sein können, dass das, was sie angeboten bekommen, auch das ist, was sie letztendlich überhaupt rechtlich erwerben und dass sie sogar zukünftig mit Rückbau rechnen müssen, ist extreme Vorsicht angeraten. Vor allem die Quadratmeterangaben in einigen Angeboten sind und waren falsch, bei einigen Wohnungsangeboten liegt ein Verstoß durch Sachbeschädigung am Gemeinschaftseigentum vor. Hingegen sind durch eine einstweilige Verfügung die Falschangaben zum Energieträger verschwunden. Hier wurde dem Gebäude unter anderem Erdwärme über mehr als eineinhalb Jahre bescheinigt.
Zudem geben wir Ihnen den Tipp, sich an die Verwaltung der Wohntürme des Columbus Centers zu wenden. Ob die Gewoba allerdings Kaufinteressenten Auskunft geben darf - immerhin wurde dieser sogar untersagt, sich bei Kenntnis von Falschangaben mit den Verkäufern in Verbindung zu setzen, um das Angebot zu korrigieren - bleibt abzuwarten.
Onlineausgabe 16.11.2019