Illegale Aus- und Umbauten
Wie auf der letzten Eigentümerversammlung entschieden, werden illegal ausgebaute Fensterfronten und widerrechtlich in Besitz genommene Gemeinschaftsflächen nicht rückwirkend kontrolliert. Käufer dieser Objekte müssen selbstständig überprüfen, ob die angebotenen Daten korrekt sind oder nicht. Falls ihnen später eine Klage wegen illegaler Aus- oder Umbauten ins Haus zugestellt wird, sollte die Eigentümergemeinschaft oder ein Einzeleigentümer einen Individualanspruch anmelden.

Tipp der Redaktion: Lesen Sie sich unsere Redaktionstipps durch, um keine rückwirkende Überraschung zu erleben.

Sie sollten bei einem Umbau auf ein elektrisches Schloss mit App-Zugangskontrolle achten. Diese sind schon für wenige Euro im Baumarkt erhältlich. Das Aufbohren eines Schließzylinders mit der dazugehörigen Wartezeit der Handwerker kostet ein Vielfaches davon.
Onlineausgabe 16.11.2019