Illegale Aus- und Umbauten

Wie auf der letzten Eigentümerversammlung entschieden, werden illegal ausgebaute Fensterfronten und widerrechtlich in Besitz genommene Gemeinschaftsflächen nicht rückwirkend kontrolliert. Käufer dieser Objekte müssen selbstständig überprüfen, ob die angebotenen Daten korrekt sind oder nicht. Falls ihnen später eine Klage wegen illegaler Aus- oder Umbauten ins Haus zugestellt wird, sollte die Eigentümergemeinschaft oder ein Einzeleigentümer einen Individualanspruch anmelden.

Um zukünftige illegale Ausbauten zu verhindern, sind die Bewohner angehalten, Bauaktivitäten zu melden, d. h. Nachbarn sollten die Verwaltung davon in Kenntnis setzen, dass verdächtige Geräusche aus Wohnungen nach draußen dringen. Nur so habe die Verwaltung eine Möglichkeit, Zugang zu Wohnungen zu erlangen, die umgebaut werden.

Tipp der Redaktion: Lesen Sie sich unsere Redaktionstipps durch, um keine rückwirkende Überraschung zu erleben.

Inwieweit sich die Bauarbeiten durch die Kontrollen verzögern und mit welchen Mehrkosten die Käufer zu rechnen haben bleibt abzuwarten. Aktuell werden Baustellen intervallmäßig vom Zoll kontrolliert, da sich einige Bewohner über Umbaulärm beschweren. In der Vergangenheit wurde aber auch oft Selbstjustiz geübt. So wurde bei mehreren Baustellen den Handwerkern der Zugang erschwert, indem die Wohnungseingangstüren - besser gesagt die Schließzylinder - mit Sekundenkleber verschlossen wurden.


Sie sollten bei einem Umbau auf ein elektrisches Schloss mit App-Zugangskontrolle achten. Diese sind schon für wenige Euro im Baumarkt erhältlich. Das Aufbohren eines Schließzylinders mit der dazugehörigen Wartezeit der Handwerker kostet ein Vielfaches davon.

Onlineausgabe 16.11.2019