Fragenkatalog zum Thema "Leitungssanierung in den Wohntürmen"

Antworten vom Hausverwalter

Um die Erneuerung von elektrischen Leitungen, Frisch- und Abwasserleitungen kommt ohnehin auch der Wohnungserwerber nicht herum, der ohne jegliche Modernisierung in seine gerade erworbene Immobilie einzieht, denn das Columbus Center, dass in den Jahren 1976-1978 erbaut wurde, ist in die Jahre gekommen: Die Isolierung der in den Wänden im Putz verlegten Stromleitungen ist brüchig geworden, die Wasser- und Abwasserleitungen sind mittlerweile dünnwandig und Rohrbrüche leider keine Seltenheit mehr. Eine Sanierung des Haupt-Wasser- und Abwasserleitungssystems steht irgendwann in den nächsten Jahren an, so dass das Öffnen der Versorgungsschächte dann unausweichlich ist.


Die aktuellen Strom-, Lüftungs-, Heizungs- und Wasserleitungen im Columbus Center stammen noch aus einer Zeit als Telefone Wählscheiben hatten.


1. Wann soll mit der Leitungssanierung begonnen werden?

- Sofern die Eigentümergemeinschaft die entsprechenden Beschlüsse gefasst hat, kann mit der Maßnahme begonnen werden. Dieses ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmbar.

2. Mit welcher Bauzeit ist zu rechnen, bis die Gesamtmaßnahme in einem Turm abgeschlossen ist? 2 Jahre? - 4 Jahre? - 6 Jahre?

- Die Bauzeit ist abhängig von den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.

3. Wird es wie bei der Betonsanierung eine Ansparphase geben oder sollen Sonderumlagen erhoben werden?

- Die Eigentümergemeinschaft entscheidet in einer Eigentümerversammlung wie die Maßnahme finanziert werden soll.

4. Werden bei der Leitungssanierung in den Schächten auch die Heizungsleitungen in den Wohnungen (Eisenleitungen) erneuert?

- Die Erneuerung der Eisenleitungen müsste seitens der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden.

5. Werden im Rahmen der Sanierung auch die Entlüftungsleitungen für Küche, Bad und WC neu in die Räume verlegt?

- nein

6. Gibt es schon Erfahrungswerte, ob die Eigentümer für die Dauer der Sanierung der Leitungen und Rohre in ihrer Wohnung ausziehen müssen?

- In der Regel nicht.

7. Wird die Sanierung strangweise oder komplett durchgeführt?

- Je nach Beschlusslage der Eigentümergemeinschaft. Voraussichtlich aber aus Kostengründen strangweise. 

8. Erfolgt die Erneuerung über alle Stockwerke gleichzeitig oder in Abschnitten?  

- Je nach Beschlusslage der Eigentümergemeinschaft. Voraussichtlich aber aus Kostengründen abschnittsweise. 

9. Werden alle erforderlichen Aus- und Einbauten von den beauftragten Firmen vorgenommen oder muss das jeder Eigentümer selber organisieren?  

- Von den beauftragten Firmen 

10. Wird nach der Leitungssanierung neu gefliest?  

- In der Regel ja. 

11. Muss der Eigentümer die Fliesen zur Verfügung stellen oder versucht man Ersatzfliesen zu bekommen? Es gibt Fliesen, die das Format 30 cm x 30 cm haben, aber es gibt in hochwertig modernisierten Wohnungen auch Platten im Format 2,50 m x 1,50 m. Wer trägt hier welche Kosten?   

- Es wäre von Vorteil, wenn die Eigentümer die Fliesen noch vorrätig haben und zur Verfügung stellen. Hier bedarf es ggf. noch Klärungsbedarf. 

12. Müssen auch Badewannen ausgebaut werden?   

- In der Regel nicht. Kommt auf die jeweilige Situation vor Ort an. 

13. Was passiert in dem Zusammenhang mit der Elektrik (Erdungsleitungen an den Badewannen)? Fallen die im Bad vorhandenen Stegleitungen dann noch unter den Bestandsschutz?  

- Muss im Einzelfall geprüft werden. 

14. Wäre es in dem Zusammenhang nicht sinnvoll, den Eigentümern zu empfehlen, neue Elektroleitungen in den Bädern zu verlegen, da die vorhandenen Stegleitungen brüchig sind, sofern sie z.B. eine Modernisierung oder Neuverfliesung ihres Bades planen?  

- Dieses muss jeder Eigentümer für sich selber entscheiden, ob er in diesem Zusammenhang eine Sanierung vornimmt. 

15. Wäre es möglich, im Zuge der Leitungssanierung die Möglichkeit zu schaffen, Dunstabzugshauben auch an die Lüftung anzuschließen? Zurzeit besteht nur die Möglichkeit Umluftanlagen zu betreiben.   

- Nein 

16. Überprüft die Verwaltung anlässlich der Maßnahmen, ob illegale Ausbauten in den Wohnungen vorhanden sind, da ja ggf. illegal auf dem Balkon vorhandene Heizkörper wieder an die gemeinschaftliche Heizung angeschlossen würden? 

- Nein  

17. Ist es eventuell möglich, in den 3- und vier 4-Zimmer Wohnungen, in denen die Schächte innerhalb der Wohnräume verlaufen, die Schächte vom Wohnzimmer aus zu öffnen, weil dort keine Betonwände sondern gemauerte Kalksandsteinwände vorhanden sind? Hierdurch wären Fliesen arbeiten vermeidbar.  

- Muss im Einzelfall geprüft werden. 

18. Was passiert im Planungs- oder Bauablauf, wenn Eigentümer gegen die beschlossenen Maßnahmen klagen? Hat die Verwaltung aufgrund der Novellierung des WEG mehr Möglichkeiten, die Maßnahmen trotzdem zu beginnen bzw. weiterzuführen?

- Sollten Eigentümer eine Beschlussanfechtungsklage erheben, werden in dem Zeitraum bis zum Urteil keine Aufträge erteilt bzw. wird die Baumaßnahme nicht begonnen. Die Novellierung hat hierauf keinen Einfluss 


Onlineausgabe 24.04.2021